Alleinerbschein:nach unserem Tod

  • Eheleute schreiben im gemeinsamen Testament:
    nach unserem Tode möchten wir, dass unsere Tochter- einziger Abkömmling- erbt.
    Nach Aussage der Tochter und der überlebenden Ehefrau sind alle davon ausgegangen, dass der überlebende Ehegatte zunächst allein erbt.

    Die Ehefrau stellt mit Zustimmung der Tochter Antrag auf Alleinerbschein.

    Kennt jemand hierzu Rechtsprechung?

  • Eheleute schreiben im gemeinsamen Testament:
    nach unserem Tode möchten wir, dass unsere Tochter- einziger Abkömmling- erbt.
    Nach Aussage der Tochter und der überlebenden Ehefrau sind alle davon ausgegangen, dass der überlebende Ehegatte zunächst allein erbt.

    Die Ehefrau stellt mit Zustimmung der Tochter Antrag auf Alleinerbschein.

    Kennt jemand hierzu Rechtsprechung?

    Wofür brauchst Du Rechtsprechung? Meiner Meinung nach steht der Wortlaut des Testaments der Auslegung als Berliner Testament nicht entgegen. Wenn keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Erblasserwillen ersichtlich und sich dann auch noch alle einig sind...

    Einmal editiert, zuletzt von OP (15. Oktober 2014 um 09:02)

  • Im Wege der Auslegung ist das von den Beteiligten angestrebte Ergebnis jedenfalls möglich und ich hatte schon etliche Testamente, in welchem die gegenseitige Erbeinsetzung nicht ausdrücklich, sondern - wie ggf. auch vorliegend - in "stillschweigender" Weise enthalten war.

  • Wenn sich alle Beteiligten einig sind und die Auslegung vom Sinn her möglich ist, hätte ich keine Bedenken, den gewünschten Alleinerbschein zu erteilen.

  • nun die Rechtsprechung hätt ich halt gern für unseren Richter, der der Auslegung nicht folgen will.
    Mein Dank an die Kollegen und ein schönes Wochenende.

  • Ich habe die Akte zurückerhalten mit der Anregung, die Ehefrau zur Umstellung des Erbscheinsantrags auf gesetzliche Erbfolge zu veranlassen, weil keine Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten erfolgt sei.

    Sonst erfolgt Zurückweisung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!