Habe hier einen blöden Fall.
Grundbuchberichtigung für zwei Grundbücher wird beantragt. Ein "normales", eins Bodenreformland.
Der in beiden Grundbücher eingetragene Eigentümer ist 1959 verstorben und von seinen Kindern zu je 1/5 beerbt worden.
Eins der Kinder ist vor 1990 nachverstorben, die anderen vier sind nach dem 3.10.1990 nachverstorben.
Nun meine Frage, was trage ich in Bruchteilen ein, was in Erbengemeinschaft.