Hallo,
wir haben einen Gläubiger, dessen Schuldner Mietschulden hat; Schuldner ist eine GmbH und mittlerweile in der Insolvenz. für die Mietschulden hat seinerseits der Geschäftsführer mit einer Grundschuld (sein privates Grundstück) mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung gehaftet. Nun die Frage, gibt es hier ein Absonderungsrecht ? Oder sind das zwei versch. Sachen, einmal Anmeldung zur Insolvenztabelle und einmal Immobiliarvollstreckung gegen den Geschäftsführer.
Gruß Anja
Edit:
Da eher insolvenzrechtliche Frage, hierhin verschoben.
Ulf, Admin