Datenschutz in Strafsachen

  • vlt. mag ich ja falsch liegen, aber sind Sollstellungen nicht Titel i.S.v. § 794 ZPO ? Sollte dies so sein, würde ich die Forderungsanmeldung "ergänzen", den Kruscht beifügen und auf die Titulierung hinweisen. Neuer Prüfungstermin, den Widerspruch hätte dann der "Bestreitende" zu verfolgen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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