Hallo,
ich habe hier glaub ich mal wieder einen etwas verwirrten RA...
Zumindest macht auf mich der Antrag keinen sinnvollen Eindruck, aber dazu hätte ich gern eure Meinung.
Ich habe auf Ersuchen des Gerichts den Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen.
Jetzt kommt das Schreiben vom Eigentümer- RA, dass er Widerspruch gegen die Eintragung erhebt.
Denn:
Der Beschluss war noch nicht rechtskräftig und mittlerweile hat er auch bei Gericht Einstellungsantrag eingereicht.
Die Eintragung erfolgte zu früh und ist deshalb wieder zu löschen...
Macht für mich ehrlich gesagt gar keinen Sinn, weiß jetzt aber auch nicht recht damit umzugehen...
Ich hatte ja ein ordnungsgemäßes Ersuchen vorliegen. Von demher ist meine Eintragung völlig in Ordnung.
Was der Eigentümer bei Gericht für Anträge stellt oder Beschwerde einlegt odersich auf den Kopf stellt und mit den Füßen wackelt, ist mir als Grundbuchamt doch egal.... oder?
Für mich zählt das Ersuchen. Punkt.
Was mach ich jetzt mit der Beschwerde? Nicht abhelfen und vorlegen?
Was würdet ihr inhaltlich dazu schreiben?