ich brauche eure Hilfe bei folgendem Problem:
Es ist ein Klage abweisendes Endurteil in einem Zivilverfahren erlassen worden. Dem Kläger sind die Kosten auferlegt worden. Kurze Zeit später ist gegen den Beklagten die Insolvenz eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat nunmehr die Feststellung der Rechtsnachfolge auf ihn beantragt, damit er im Nachhinein die Kostenfestsetzung als Kostenberechtigter betreiben kann. Die Voraussetzungen für die Rechtsnachfolge liegen vor und die Nachweise wurden unter Beachtung der Formvorschriften vorgelegt. Die Rechtsnachfolge könnte festgestellt werden, aber:
Nach BGH-Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZB 69/09 - erfolgt die Umschreibung derart, dass ihm eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wird. Hier gibt es aber im Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Eine vollstreckbare Ausfertigung würde normalerweise nicht erteilt werden.
Und nun?
Das Problem habe ich schon mit anderen Rechtspflegerin diskutiert, auf eine gangbare Lösung sind wir nicht gekommen. Habt ihr eine Idee/ hattet ihr so einen Fall schon einmal? Wenn ja was habt ihr veranlasst?