Danke, zum gleichen Ergebnis komme ich auch.
Ich hatte den Kindesvater bei Eingang der Ausschlagungserklärung informiert, dass auch er eine Ausschlagungserklärung für seine Tochter abgeben muss. Erst danach kam die Abschrift der "Vollmacht" zur Akte. Der Vater hat sich nicht gerührt, so dass hier meines Erachtens die Minderjährige Miterbin geworden ist.
Ja, sehe ich auch so!