Hallo liebes Forum,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe:
Im Grundbuch war A eingetragen. Nach dessen Tod wurde die Erbengemeinschaft bestehend aus B und C eingetragen.
Nun verkauft B das Grundstück aufgrund postmortaler Vollmacht von A. C hat beim Kaufvertrag nicht mitgewirkt.
Kann ich die AV eintragen?? A ist ja nicht mehr als Eigentümer eingetragen. Daher bringt mir die von ihm erteilte Vollmacht doch nichts, oder??
Vielen Dank für eure Hilfe.
melanie