Rechtsmittel bei Ablehnung Antrag nach §850i ZPO

  • Hallo, ich suche mich hier dusselig. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich habe einen Antrag nach § 850i ZPO auf dem Tisch, den ich zurückweisen will, weil überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zöller verweist bzgl. Rechtsbehelfen auf §11RPflG.:gruebel: D.h. Erinnerung? Oder? Jemand ne Idee, wie die RMB aussehen muss.

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Nimm dir den Vordrucktext deines Fachprogramms (es wäre mal wieder sehr hilfreich, wenn die Benutzer ihr Bundesland angöben) für die Beschwerde und passe den Text an.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in Eureka einen Mustertext für die Rechtsmittelbelehrung gibt. Im Vordruck "Zurückweisung Räumungsschutzantrag" (EU_8320) ist beispielsweise eine RMB drin :)

  • Der Beschluss nach § 850i ZPO ist - ich gehe davon aus, das eine Anhörung der Gegenpartei stattgefunden hat - ganz normal mit der sof. Beschwerde anfechtbar.

    Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde (§§ 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1, 2 ZPO) zulässig.
    Die Rechtsbehelfe sind binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Herford (Auf der Freiheit 7, 32052 Herford), dessen Beschluss angefochten wird oder bei dem Landgericht Bielefeld (Niederwall 71, 33602 Bielefeld) als Beschwerdegericht einzulegen.
    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


    Gerichte musst du natürlich abändern!:D

  • @ Toskana Natürlich :) Hat stattgefunden. Im Übrigen hätte ich nichts dagegen, wenn die Rechtsmittel in Herford eintrudeln.

    @ Lynn: Das stimmt. Ich wusste nur nicht, ob sofortige Beschwerde oder das hier: Diese Entscheidung kann mit der Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld, Marktstraße 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
    Erinnerungsbefugt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
    Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
    Die Erinnerung soll begründet werden.


    Hätte mich ja auch mal klarer ausdrücken können.

    Und nochmal zur Sicherheit: echt Beschwerde? ja? Warum verweist Zöller dann auf § 11RPflG. Hach, das überfordert mich schon wieder alles.:oops:

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Vielleicht probiere ich es auch mal mit: Rechtsbehelfe sind aus. Der Beschluss ist unanfechtbar, weil ich es so möchte. Suchen Sie sich doch bitte etwas aus. Beehren Sie uns nicht wieder und fragen Sie das nächste Mal jemanden, der sich damit auskennt. Vielen Dank!

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • In meinem Zöller (29. Aufl.) wird bzgl. der Rechtsbehlfe auf § 829 RN 28-32 verwiesen.
    RN 31: Nach Anhörung sofortige Beschwerde sonst Erinnerung.
    Und da du in den Verfahren 850 k, f und i eigentlich immer anhörst, hast du auch immer sofortige B. :cool::cool:

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