bp Dienstbarkeit für Gemeinde bzgl. Waldfriedhof (Friedwald, RuheBiotop)

  • Guten Morgen,

    ich soll eine bpDienstbarkeit für eine Gemeinde mit foglendem Inhalt eintragen:
    Die Gemeinde ist nach Maßgabe des Vertrages vom xx.xx.xxxx berechtigt, die Grundstücke gemäß der Idee der Ru..f..st GmbH zu nutzen (Bestattungen in einem RuheBiotop in naturbelassener Umgebung).
    Der Eigentümer wird die Fläche, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen ( folgt Aufzählung div. Gesetze nach Wald und Naturschutz) im Rahmen anerkannter forrtwirtschaftlicher Kunst nutzen und bewirtschaften.
    Der Eigentümer hat hierbei auf die berechtigten Interessen der Gemeinde Rücksicht zu nehmen und hat Maßnahmen zu treffen, soweit die Gewährleitung gesetzlicher oder vertraglicher Verkehrssicherungspflichten notwendig sind.
    Der Eigentümner oder sein Rechtsnachfolger hat das Recht zur Löschung dieser bpD zum xx.xx 2113 zuzüglich gestzlicher Ruhezeiten.

    Hat jemand schonmal eine Dienstbarkeit für einen Friedwald eingetragen?
    Obiger Inhalt so eintragungsfähig?

    Meiner Meinung nach nicht, da im Satz 1 zu unbestimmt " Idee der....GmbH" zu nutzen.
    Außerdem stellen Sätze 2 und 3 ein positives Tun des Eigentümers dar. Gesetzliche Regelungen können auch nicht Inhalt der bpD sein.
    Auslegung käme für mich bei solch einem Sonderfall nicht in Frage.
    Satz 4 ist für mich eine Vollmacht zur Löschung und kann diinglich nicht gesichert werden.

  • Meiner Meinung nach nicht, da im Satz 1 zu unbestimmt " Idee der....GmbH" zu nutzen.


    Das sehe ich anders, da dies im Klammerzusatz konkretisiert wird.

    Außerdem stellen Sätze 2 und 3 ein positives Tun des Eigentümers dar. Gesetzliche Regelungen können auch nicht Inhalt der bpD sein.
    Auslegung käme für mich bei solch einem Sonderfall nicht in Frage.


    Das allerdings ist richtig. Hier muss ein Verbot der wald- und forstwirtschaftlichen Nutzung und ein Bebauungsverbot vereinbart werden (mit schuldrehtlich zu vereinbarenden Gestattungen analog Tankstellendienstbarkeit).

    Satz 4 ist für mich eine Vollmacht zur Löschung und kann diinglich nicht gesichert werden.


    Das ist vermutlich nicht mal eine Vollmacht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Nachfrage zum SV: Der Vertrag, auf den Bezug genommen wird, wurde der mit vorgelegt? So wie ich das lese, ergibt sich aus diesem Vertrag Näheres zu Umfang und Inhalt des Rechts. Wenn der Vertrag nicht vorliegt, wäre mir die Bewilligung auch zu unbestimmt.

  • Ich "hab" jetzt auch nen Waldfriedhof...

    Folgenden Inhalt soll die Dienstbarkeit für die Gemeinde haben:

    a) Der Eigentümer hat eine Nutzung in anderer Weise als als Beisetzungsstätten in Form eines Naturfriedhofes im Wald gemäß Bayerischem Bestattungsgesetz vom 24.09.1970 ... zu unterlassen.
    b) Er hat zu dulden, dass die belasteten Grundstücke als Friedhof durch die Gemeinde öffentlich-rechtlich durch Friedhofsatzung gewidmet werden.
    c) Er hat alle gesetzlichen Tätigkeiten und erforderlichen Maßnahmen der Gemeinde als Friedhofsträger zur Anlage und zum Betrieb als Naturfriedhof im Außenbereich auf den belasteten Grunstücken zu dulden.
    d) Die Ausübung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft bleibt im Übrigen unberührt.

    In der Urkunde wird außerdem ein Erlaubnisbescheid des Landratsamts und ein öffentlich-rechtlicher Dienstleistungsvertrag (vermutlich mit dem Eigentümer?) erwähnt.

    Ich meine, dass
    a) eintragbar ist,
    b) nur schuldrechtlich möglich ist,
    c) und d) zu unbestimmt sind.

    Was meint ihr???

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