Tja - so richtig nachvollziehen kann ich's auch nicht , aber ich würde dabei bleiben: Keine Entnahme von Beträgen, die über den erstatteten KV von 203,05 € hinausgehen. Selbst über die könnte man streiten, aber da es vom Ergebnis her dasselbe ist (dieses Geld landet beim IV), wäre mir das egal.
Entscheiden und mag sich ggf. die nächste Instanz damit beschäftigen.Wie jetzt? Wenn du den erstatteten KV i.H.v. 203,05 € von der Vergütung abziehst, ist das Ergebnis doch nicht das geiche. Zwar hat der IV seinen KV wieder drinne +-0, aber ihm fehlt doch die Vergütung i.H.v. 203,05 €.
Sorry, Du hast natürlich recht .
Dann bleibe ich dabei: Da hier bereits aus der Staatskasse ausgezahlt ist, würde ich der Beschwerde des IV mit der Begründung aus #1 nicht abhelfen.
Die weitere Frage "Durfte er auch die 203,05 € entnehmen?" kann man sich für's nächste Mal aufheben.