Hallo, ich habe folgendes Problem. Im Grundbuch A habe ich eine Grunddienstbarkeit für den Eigentümer von Grundbuch B (Unterbaurecht). Im Grundbuch von B habe ich eine Verzicht auf Unterbaurente für den Eigentümer von A. Jetzt habe ich den Antrag auf Eigentumsumschreibung, wobei Grundbuch A und B den selben Eigentümer bekommen. Weiterhin soll ich den Bestand von A nach B übertragen und gem. § 890 I BGB vereinigen sowie die Dienstbarkeit in A löschen. Auch der Verzicht in B soll gelöscht werden, jedoch nach § 84 GBO. Ich habe schon viel gelesen, weiß, dass bei Vereinigung von hier A und B die Grunddienstbarkeit erlischt. Aber dadurch kann ich doch nicht den Verzicht auf Unterbaurente löschen, nur weil die Grunddienstbarkeit gegenstandslos geworden ist. Brauche ich nicht vielmehr zur Löschung des eingetragenen Verzichts auf Unterbaurente eine Bewilligung?
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