Hallo!
Ich habe hier eine Zivilakte, in der wurde das Urteil als vorläufig vollstreckbar bezeichnet, wenn der Gl. eine Sicherheitsleistung über 23.000 € leistet. Das hat er auch gemacht. Der Beklagte hat daraufhin 33.000 € als Sicherheit hinterlegt um die Vollstreckung abzuwehren. Nun ist das Urteil rechtskräftig geworden und beide Parteien stellen einen Antrag auf Anordnung der Rückzahlung der Sicherheitsleistung. Einmal nach § 715 ZPO und einmal nach § 109 ZPO.
Was muss ich denn hier beachten bzw. wie sehen die Beschlüsse aus? So etwas hat hier noch niemand vorher gehabt und deshalb kann ich niemanden fragen. Hat vielleicht jemand ein Muster für mich?
Danke schon mal im Voraus!!!!