Belehrung unerl. Handlung - Schu ist im Ausland (Tunesien)

  • Hallo zusammen,

    vielleicht fällt ja hier jemand was zu meinem vermurksten Fall ein. Ist ein IN-natürliche Person, Eigenantrag (nach Gl-Antrag):

    Zum Berichts- und Prüfungstermin wurden Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet, alles Arbeitsnehmeranteile aus Sozialversicherungsbeiträgen von Krankenkassen.


    Ich habe den Schuldner mit Schreiben vom 08.09.14 über sein Widerspruchsrecht belehrt (Postzustellungsurkunde ist vom 10.09.14).


    Am 25.09.2014 (und damit ein Tag nachdem PT) bekam ich über die Poststelle vom Amtsgericht eine Email der Ehefrau, dass sich ihr Mann in Tunesien aufhalte, in Kürze zurückkommen werde und sie mir versichere, dass ihr Mann keinerlei Absichten hatte, eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorzunehmen.


    Ich habe dann nachgefragt (im Hinblick auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand), woraufhin von der Frau die Email unterschrieben wurde. Meine Anfragen zu Vollmacht, Ticket, Dauer der Abwesenheit wurden mit Email vom 09.10.14 "beantwortet", wieder von der Ehefrau - Rückreisedatum sei ihr leider noch nicht bekannt und eine Passkopie mit den Daten der Ein- und Ausreise könnte sie mir auch erst nach der Rückkehr zukommen lassen.


    Ich habe dann nochmal geschrieben, dass ich wissen muss, wann der Schuldner zurückkomme, anderenfalls können die Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

    Das sehe ich jetzt eigentlich immer noch so:
    Ich würde jetzt das Protokoll über den Prüfungstermin machen;
    Schuldner wurde über den Widerspruch belehrt, ein Widerspruch des Schuldners erfolgte nicht, nur eine pauschale Äußerung der vollmachtlosen Ehefrau für den angeblich sich im Ausland befindlichen Schuldner.

    Oder was meint ihr? Der Schuldner hat ja immer noch die Möglichkeit dann Wiedereinsetzung unter Nachweis der Abwesenheit einzulegen. Das ist bei unerl. Handlungen ja problemlos möglich (selbst nach Erteilung der RSB und so :eek:). Aber ich möchte jetzt auch mal endlich einen Knopf an die Sache machen :(

    Vielen lieben Dank für Eure Antworten und 's lesen
    nina

  • Ich hätte hier überhaupt kein Problem das Protokoll zu machen. Schuldner weiß, dass er im Verfahren ist. Also muss er entweder erreichbar sein oder falls nicht, so wie hier, einen Bevollmächtigten bestimmen. Tut er das nicht, hat er schlicht und ergreifend Pech gehabt. Widerspruch liegt so oder so nicht fristgerecht vor und alles andere kannst du auf dich zukommen lassen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Und wieso wurde mit der Ehefrau korrespondiert?

    Weil wir nett sind und dem Schuldner drei bis sieben Chancen geben - vor allem, wenn er sich in sein Heimatland verpieselt. :D

    Hab ich auch schon gemacht - hat dann am Ende nix geholfen: Kostenstundung weg, 119 Ocken nicht bezahlt, RSB weg.

    Aber er kann nicht sagen, ich hätte es nicht versucht.

  • Guten Morgen,

    danke für Eure Antworten.

    Mit der Ehefrau habe ich korrespondiert, weil ich
    a) natürlich nett bin :D und
    b) der Schuldner sie ja auch nachträglich noch bevollmächtigen könnte - oder bin ich da jetzt falsch :confused:

    dann mach ich den Mist jetzt fertig.

  • Ich mache es hier auch so: wenn die Schuldner ins Ausland ziehen, sage ich ihnen, dass sie am besten hier in Deutschland einen Bevollmächtigten bestellen sollen. Wenn sie das nicht machen - selbst schuld. Wir müssen doch nicht denen hinterherrennen.

  • Protokolieren, an Schuldner abschriftlich mitteilen, mag er Wiedereinsetzung beantragen und seinen Urlaub gleich mitbegründen (vermutlich lebt alles von Sozi....)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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