Auszahlungszeitpunkt bei Pfändung und Vorpfändung

  • Hinterlegt wurde durch die K-Abteilung der Versteigerungsübererlös, weil die Kontonummer der Empfängerin nicht bekannt war.
    Diese hat jetzt ihre Bankverbindung mitgeteilt. Die Auszahlung ist noch nicht veranlasst, die Quittung fehlt noch und die GHB-Nummer konnte mir tel. auch noch nicht mitgeteilt werden. Anschließend ging ein vorläufiges Zahlungsverbot ein, danach ein PfÜB (anderer Gläubiger). Wann kann ich jetzt was auszahlen? Der hinterlegte Betrag reicht für alle drei, also Befriedigung der Gläubiger und Rest an die Berechtigte.

    Wegen des noch ausstehenden PfÜBs kann ich die Zinsen noch nicht berechnen. Zahle ich aufgrund des vorliegenden PfÜB an diesen Gläubiger schon aus? Oder muss ich den Eingang des PfÜB zum vorläufigen Zahlungsverbot noch abwarten? Kann ich an die Berechtigte schon einen Teilbetrag, der von den bisherigen Pfändungen nicht betroffen ist, auszahlen?

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass ich erst den PfÜB abwarten muss (bzw. die Monatsfrist des § 845 ZPO) und dann an alle drei zeitgleich auszahle. Dann läuft aber die Berechtigte Gefahr, dass noch weitere Pfändungen eingehen.

  • Ich würde derzeit noch nichts auszahlen sondern die Frist bzgl. der vorl. Zahlungsverbotes abwarten. Wäre ja denkbar, dass gar kein Pfüb kommt und somit dann ein größerer Teil an die Berechtigte auszuzahlen wäre.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Da der hinterlegte Betrag für alle reicht:

    PfÜB: an Gl. auszahlen,
    vorl. ZV: den dort benannten Betrag zurückbehalten
    Rest: an Schuldnerin zahlen

    kommt dann kein PfÜB aus dem vorl. ZV: Rest auch an Schuldnerin.....

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