Mahlzeit!
Ich brauch mal ein paar Meinungen was noch zu veranlassen ist:
Ehemann A und Ehefrau B sind jeweils in 2. Ehe miteinander verheiratet.
A hat aus erster Ehe 6 Kinder.
B hat aus erster Ehe 1 Kind.
Die Ehe miteinander ist Kinderlos.
A und B errichten 1955 ein gemeinschaftliches Testament.
Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Schlusserben sollen die jeweiligen Kinder des Längstlebenden sein.
Der Ehemann A stirbt zuerst. Seine Ehefrau B wird Erbin.
Schlusserbe nach B ist ihre Tochter T, die aber zugunsten der Kinder des vorverstorbenen Ehemannes A mit Vermächtnissen beschwert ist.
Die Tochter T beantragt 1993 einen Erbschein nach ihrer verstorbenen Mutter (Ehefrau B) aufgrund gesetzlicher Erbfolge und bekommt diesen auch.
Im Zuge der Überprüfungsfrist mehr als 30 Jahre eröffnet ein anderes Amtsgericht das Testament nach der Ehefrau B und übersendet mir das Testament nebst Eröffnungsprotokoll und beglaubigten Abschriften zuständigkeitshalber.
Ich stelle fest:
-dass der Erbschein nach B aufgrund gesetzlicher Erbfolge eingezogen werden muss. Die Tochter T ist inzwischen im hiesigen AG Bezirk verstorben, ein Nachlassverfahren ist hier nicht anhängig. Wo ist der Erbschein abgeblieben?
-bezüglich der 6 Kinder des Ehemannes A sind mir nur deren Namen, nicht aber deren Geburtsdaten oder Anschriften bekannt. Die 6 Kinder müssen so um 1900 geboren sein. Ich gehe davon aus, dass alle verstorben sind.
Was würdet ihr hier noch veranlassen? Abkömmlinge ermitteln um die TEÖ zu übersenden, Abkömmlinge der T ermitteln um ggf. den Verbleib des Erbscheins zu erfahren um diesen dann einzuziehen?
oder einfach weglegen?
Schöne Grüße
Döner