Hallo Ihr Lieben,
meine Kollegin hat folgende Konstellation. Anhörung zur RSB-Erteilung eingeleitet. Kurz vor WV und damit vor Erlass des Beschlusses zur Erteilung der RSB (natürlich erst ein paar Tage nach Ablauf der Stellungnahmefrist) wird bekannt, dass der Schuldner 5 Tage nach Ablauf der Abtretungszeit verstorben ist. Ihre (und nunmehr auch meine) Frage: Kann die RSB-Erteilung noch erfolgen oder nicht? Wäre nämlich für die Erben wichtig.
Hat den Fall schonmal jemand gehabt und gibt es Rechtsprechung dazu? Vielen Dank.