Liebe Kollegen,
als frisch geprüfte Rechtspflegerin habe ich unter anderem Familiensachen, inklusive Vormundschaftssachen als Pensum bekommen.
Nun habe ich hier diese Vormundschaftssache liegen und sitze hier wie Ochs vorm Berg
Folgendes:
Das Mündel ist aufgrund Verhaltensauffälligkeiten nun für ein Jahr in Lettland bei einer Jugendhilfemaßnahme.
Der Vormund (eine Rechtsanwältin) fragt nun an, ob sie die Kosten für die Besuchskontakte, die ja dann zwangsläufig in Lettland stattfinden müssten, aus der Staatskasse erstattet bekommt. Konkret würden hier ja Reise- und Übernachtungskosten anfallen.
Hatte jemand diesen Fall eventuell schon einmal und könnte mir eine Norm, Entscheidung oder Ähnliches aufzeigen, an der ich mich orientieren kann?
Lieben Dank im Voraus,
Nis:)