Kostenrechtliche Frage in Beratungshilfesachen

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:
    BerH wird nachträglich beantragt unter gleichzeitiger Einreichung des Vergütungsantrages (121,38 €).
    Bei den eingereichten Unterlagen befand sich ein Hinweis aufeine bestehende RSV der Ehefrau des ASt. Auf mein Nachfragen wurde mitgeteilt,dass diese auch für die Angelegenheit des Antragstellers eintritt – mit einenSB von 75€.


    Daraufhin wurde der Vergütungsantrag zurückgenommen undlediglich Erstattung der 75,00 € beantragt.
    - aufgrund des vorhergehenden Forenverlaufs möchte ich keineneue Diskussion entfachen, ob ich BerH bewilligen darf oder nicht (habe ichbisher noch nicht getan, weil es ja ein nachträglicher Antrag war)
    Meine Frage: Darf ich von den 75€ die BeratungshilfegebühriHv. 15€ gem. VV 2500 RVG abziehen?
    Sonst wäre der ASt. mit RSV ja besser gestellt, als ein ASt.ohne RSV – denn dieser hat immer die Gebühr nach VV 2500 RVG zu entrichten (essei denn der RA ist besonders gnädig).

    Der RA hat schon Geld von der RSV bekommen. Ob er die 15€vom ASt, erhalten hat, wird er mir nicht mitteilen, da er auch nicht gewilltist, anzugeben, welche Zahlung er von der RSV erhalten hat. Sondern lediglichauf meine Aufforderung eine Abschrift der KR für die RSV übersandt hat.Allerdings hat die KR dasselbe Datum, wie sein Schreiben an mich…. Sodass ichvermute, dass er die KR nur zum Schein nachträglich erstellt hat (zumal derWert geringer ist, als die 121, 38 €, die er aus der Staatskasse bekommenwürde).


    Ich hoffe auf eure Hilfe

  • ... Meine Frage: Darf ich von den 75€ die BeratungshilfegebühriHv. 15€ gem. VV 2500 RVG abziehen? ...

    Nein. Die Beratungshilfegebühr hat das Gericht nicht zu interessieren (§ 44 Satz 2 RVG), sodass es auch nicht darauf ankommt, ob sie überhaupt verlangt wird, ob der Rechtsuchende sie bezahlt oder die Rechtsschutzversicherung.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!