Zustellung nach Nigeria

  • Hallo,
    ich soll in einer Unterhaltssache eine Zustellung nach Nigeria veranlassen. Nach dem deutsch-britischen Abkommen, das für Nigeria gilt, sind Postzustellungen nach Art. 6 möglich, da Nigeria dies zulässt. Mir werden die Unterlagen ohne Übersetzung vorgelegt, da der Zustellungsadressat angeblich deutsch könnte. Da hier im Gegensatz zu Zustellungen im EU-Bereich keine Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht wegen fehlender Übersetzung erfolgen, habe ich Bedenken, diese Zustellung ohne Übersetzungen zuzulassen.
    Danke

  • In welcher Funktion liegt dir die Sache vor? Die Entscheidung ob mit oder ohne Übersetzung zugestellt wird und ob die Zustellung wirksam ist, trifft der Sachbearbeiter der Sache und nicht der Auslandsrechtspfleger, also ggf. der Richter.
    In Zweifelsfällen lege ich die Sache vor und dann muss der Sachbearbeiter entscheiden. In der Regel wird dann aber das gemacht, was ich für sinnvoll halte.
    Und zur Bearbeitungszeit, siehe hier (von Araya im ZVG-Forum übernommen)
    http://www.konsularinfo.diplo.de/con...enderliste.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von RoryG (4. Dezember 2014 um 08:50)

  • Ich soll in einer FH-Sache den Beschluss zustellen. Die zuständige Rechtspflegerin hat bei dem Beistand nachgefragt, ob der Kindsvater der deutschen Sprache mächtig sei. Nach Rücksprache mit der Kindsmutter teilte der Beistand mit, dass der Antragsgegner der deutschen Sprache mächtig sei. Ich habe aber Bedenken, etwas mit der Post zuzustellen, dem kein einziges englischsprachiges Belehrungsschreiben beigefügt ist, dass die Annahme verweigert werden könnte, wenn der Kindsvater die deutsche Sprache nicht kann. Ich schicke jetzt etwas mit intern.EgR raus, bekomme den Beleg zurück und damit gilt es als zugestellt, obwohl der Antragsgegner gar nicht weiß, um was es geht und wie er sich dagegen wehren kann.

  • Das ist das Problem des Entscheiders und nicht des Auslandsrechtspflegers.
    Bei Bedenken würde ich hierauf hinweisen, die hätte ich hier aber nicht.
    Es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass der Kindesvater die deutsche Sprache beherrscht.

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