EU-InsVO (Reform)

  • Aus: ZIP 2014, A 96

    Nr. 352
    EU: Reform der EuInsVO

    Der Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben sich über den Text der reformierten EuInsVO, wie er in Kürze vom Justiz- und Innenministerrat angenommen werden soll, abgestimmt. Diese Fassung ist auf der Seite des Rates veröffentlicht unter

    http://data.consilium.europa.eu/doc/document/S…14-ADD-1/en/pdf

    Im Hinblick auf die zahlreichen neuen Insolvenz- und Sanierungsverfahren der Mitgliedstaaten wurde der Anwendungsbereich der EuInsVO darin wesentlich erweitert. Für die Anwendbarkeit soll künftig ausreichen, dass es sich um ein kollektives, ggf. auch vorläufiges Verfahren bezüglich einer Insolvenz, zum Zwecke der Rettung, Schuldenanpassung, Reorganisation oder Liquidation handelt. Zudem wurde das COMI im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH definiert, es kommt damit vor allem auf die Erkennbarkeit für Dritte an.

    Ferner ist auch ein Kapitel zur Konzerninsolvenz vorgesehen. Hier finden sich einerseits schon aus der Kooperation und Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren bekannte Regelungen, nun auf Konzernfälle übertragen, diverse Ansätze zur weitgehend freien Vereinbarung der Abstimmung der Insolvenzverwalter und ein sehr optional ausgestaltetes Konzept zur Koordinierung durch einen Koordinationsverwalter.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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