BTW:
Das Posting passt zum weiter unten angepinnten Thread zum Thema "A 10" inhaltlich überhaupt nicht. Deshalb konnte ich es dort nicht anbringen.
Hier geht's schließlich um A 12.;)
In dem anderen Thread hätte es definitiv besser gepasst, den hier hat es nun wirklich wenig mit dem Thema zu tun. Abgesehen davon:
Warum aber bei der Stellenausschreibung des OLG KA "ausdrücklich auf Bitten des Bezirkspersonalrats" steht , erschließt sich mir noch nicht.
Das kann man zwischen den Zeilen in dem bereits genannten Thread herauslesen. Bei den A10ern war es dem Flurfunk nach wohl so, dass am Ende deutlich mehr Beförderungen erfolgten als Stellen ausgeschrieben waren, und zwar aufgrund der Stellenhebungen.
Dies hat insofern - m.E. zu Recht - für Unmut gesorgt, da sich manche nicht beworben haben (nach dem Motto "hab ja eh keine Chance"), sich aber beworben hätten, hätten sie gewußt, dass es deutlich mehr Stellen zu besetzen gibt.
Bei den A12 ist es jetzt das selbe. Ursprünglich waren es irgendwas über 20, jetzt aufgrund der Stellenhebung nochmal 40 mehr. Da ist doch klar, dass die Chancen dabei zu sein deutlich steigen.
Weiter unklar, warum die Bewerber der ersten Runde um A 12 automatisch als Bewerber der zweiten Runde gelten.
Weil über die erste Runde noch nicht entschieden ist. Da also bereits eine noch nicht verbeschiedene Bewerbung vorliegt, ist eine weitere gleichlautende Bewerbung nicht notwendig.