Hallo Forum,
ich quäle mich mit folgendem Problem herum:
Der Schuldner ist bei A** beschäftigt und erhält als Prämie jährlich Mitarbeiteraktien. Zur Finanzierung der gesetzlichen Abzüge werden automatisch die Hälfte der Aktien verkauft. Den nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verbleibenden Erlös rechnet A** dem Nettoverdienst des Auszahlungsmonats hinzu und errechnet hiernach unter Anwendung der Tabelle zu § 850c ZPO den pfändbaren Betrag. Ich frage mich, ob das so richtig ist, da m.E. der Erlös aus dem Aktienverkauf voll pfändbar sei müsste.
Leider verliefen meine Recherchebemühungen ergebislos. Hat hier jemand eine Lösung/Entscheidung/Kommentarstelle für mich? Bin für alle Anregungen dankbar, da ich inzwischen das Gefühl habe, mich im Kreise zu drehen.
Klarnamen unkenntlich gemacht - Andreas.