Was meint Ihr: Der Berufungsbeklagte stellt nach Einlegung der Berufung einen Verweisungsantrag. Das Gericht kommt dem durch Beschluss nach, Berufung wird begründet und nach Hinweis gem. § 522 II ZPO zurückgenommen.
Einen Zurückweisungs- oder Verwerfungsantrag stellt der Berufungsbeklagte nicht.
Hat er jedoch allein aufgrund des Verweisungsantrages eine 1,6 VG verdient?
LG