Hallo zusammen,
fang ich mal an wie die meisten, ich bin neu hier und wir haben in der Kanzlei ein kleines Problem.
Eine Forderung wurde mit einem sehr höhen Betrag ca. 1,5 Mio. zur Tabelle angemeldet. Da Sicherheiten bestanden, wurde diese vorerst fdA festgestellt.
Die Gläubigerin hat dann zwischendurch mal ein Schreiben geschickt und mit diesem Schreiben (ohne Anlagen) mitgeteilt, dass sich der Ausfall auf ca. 800.000 € beläuft. Auf Grund dieses Schreibens hat ein Mitarbeiter die Forderung entsprechend korrigiert und bei Gericht die Korrektur eingereicht. Ein weiterer Prüftermin fand noch nicht statt.
Nun befinden sich die Schlussunterlagen in der Vorbereitung und ich finde das Schreiben der Gläubigerin nicht aussagekräftig und hätte gerne Nachweise wie sich die Forderungskorrektur zusammensetzt. Die Gläubigerin weigert sich jetzt und sagt wir hätten die Forderung nun so festgestellt und dabei bleibt es.
Jetzt meine Frage, kann ich die Forderung nicht einfach noch berichtigen beim Gericht, es ist ja noch keine ordentliche Prüfung erfolgt und auch noch keine Veröffentlichung erfolgt?
Vielen danke für eure Hilfe.
Gruß Kerstin