Vernichtung Lose-Blatt-Grundbücher § 10 a GBO

  • Wir haben noch nicht vernichtet...

    Zur Zeit ist wohl noch ausreichend Platz vorhanden... Ich hoffe, das bleibt so...

    In Bayern gab es im August 2014 ein entsprechendes JMS, in dem es hieß:

    "....Damit stehen aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz einer Vernichtung der digital erfassten Loseblatt-Grundbücher unter den oben genannten rechtlichen Voraussetzungen grundsätzliche Bedenken nicht im Wege. Ich bitte deshalb aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, dafür Sorge zu tragen, dass Loseblatt-Grundbücher tatsächlich vernichtet werden, sofern die genannten rechtlichen Voraussetzungen hierfür jeweils vorliegen."

    Mit dieser Formulierung nimmt sich das JMS ja aus jeder Verantwortung raus

  • Hallo, ich denke, mein tatsächliches praktisches Problem passt hier rein: Bei uns ist jetzt aufgefallen, dass im Bestandsverzeichnis in Spalte 5 - 7 keine Eintragungen vorhanden sind, der Scan dieser Seite wurde also offenbar wirklich vergessen. Kann man diese Eintragungen jetzt nachholen oder bleibt das Grundbuch diesbezüglich einfach "leer"?
    Das Handblatt befindet sich noch in der entsprechenden Akte, daraus gehen die Eintragungen hervor. Was mit den Grundbuchbänden passiert ist, weiß ich allerdings nicht, da ich zum Zeitpunkt der Scans noch nicht als Rechtspflegerin tätig war und hier auch die "dienstälteste" Grundbuchrechtspflegerin bin... :confused:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

  • Hier würde ich davon ausgehen, daß das Grundstück ja da ist. Daher würde ich die Eintragungen nachziehen. Allerdings nicht nach dem Handblatt sondern dem Papiergrundbuch. Wir haben unsere in Brandenburg ja zum Glück behalten.:cool: Falls es jemand von unseren "Frischlingen" nicht weiß: Die Grundbücher liegen in Prenzlau.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hier würde ich davon ausgehen, daß das Grundstück ja da ist. Daher würde ich die Eintragungen nachziehen. Allerdings nicht nach dem Handblatt sondern dem Papiergrundbuch. Wir haben unsere in Brandenburg ja zum Glück behalten.:cool: Falls es jemand von unseren "Frischlingen" nicht weiß: Die Grundbücher liegen in Prenzlau.

    Danke, dann werde ich mal schauen, ob ich bei unseren Serviceeinheiten jemanden finde, der weiß wo die Grundbuchbände abgeblieben sind... :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!