Hallo,
ich sitze hier gerade vor einem Antrag. Folgender Fall: 3 Kläger verklagen gleichzeitig durch einen einzigen RA einen Beklagten. Alle 3 Kläger gewinnen. Ich muss jetzt Kostenfestsetzungsantrag für unsere Auftraggeber stellen was bei unserer Kanzlei noch nicht vor kam. Das Gericht hat einen gesamten Streitwert für die 3 Kläger festgesetzt. 90.000 somit hat jeder Kläger einen einzelnen Anspruch von 30.000. Ich rechne doch zuerst was der RA normalerweise bekäme für den Streitwert also 90.000. Jeder Kläger ist allerdings ein Anteilsgläubiger. Rechne ich sodann auch aus, was er eigentl. bekäme für den Streitwert aus 30.000 und stelle die Rechnung gegenüber mit der von 90.000 dann entsteht ein Differenzbetrag. Ich werde irgendwie nicht ganz schlau hieraus. Im Netz finde ich hierüber auch nicht viel kein Beispiel eines solchen Antrags.
Und wenn ich das außergerichtliche eine Berechnung führen muss für unsere Kanzlei was RA eigentl für die 30.000 bekäme und dann was er aus dem gesamten Streitwert bekommt hieraus die Differenz. Da der Wert zusammengezählt wurde, kann ich somit auch keine Erhöhungsgebühr geltend machen... Vielleicht kann mir einer hier erklären und evtl. ein Beispiel zuschicken damit ich mir das vorstellen kann, wie ich was machen muss.