§ 11 RVG möglich?

  • Nicht wirklich weihnachtlich, aber dennoch:

    Im Jahre 2007 erhielt das hiesige Familiengericht eine Mizi-Mitteilung vom Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Vaters. Gemäß der damaligen Rechtslage wurde ein Vermögensverzeichnis nach § 1667 BGB erfordert. Vertreten lassen hat sich der Vater dabei durch einen Rechtsanwalt, der jetzt einen Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG stellt.

    Bei der Beauftragung des RA muss das InsV ja schon rechtshängig gewesen sein. Eine Unterbrechung nach § 240 ZPO trat also nicht ein. Kann ich jetzt festsetzen oder nicht?

  • Das kommt drauf an, um was für einen Rechtsstreit es sich handelte. Da du schreibst "Vater", gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Familiensache handelte, die nichts mit der Insolvenzmasse zu tun hatte?

    Wenn eine Insolvenzforderung geltend gemacht wurde, dann hätte das Verfahren nicht stattfinden dürfen. Ansonsten wäre der RA Neugläubiger und kann natürlich titulieren lassen.

    Kommt eben drauf an, worum es im Rechtsstreit, für den jetzt die Festsetzung der Vergütung begehrt wird, ging.

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