Nicht wirklich weihnachtlich, aber dennoch:
Im Jahre 2007 erhielt das hiesige Familiengericht eine Mizi-Mitteilung vom Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Vaters. Gemäß der damaligen Rechtslage wurde ein Vermögensverzeichnis nach § 1667 BGB erfordert. Vertreten lassen hat sich der Vater dabei durch einen Rechtsanwalt, der jetzt einen Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG stellt.
Bei der Beauftragung des RA muss das InsV ja schon rechtshängig gewesen sein. Eine Unterbrechung nach § 240 ZPO trat also nicht ein. Kann ich jetzt festsetzen oder nicht?