Kleine Variante zur Verwalterbestellung:
Die Eigentümer bestellen in einem Umlaufbeschluss einen Verwalter (keine Unterschriftsbeglaubigungen vorhanden).
In einer späteren Eigentümerversammlung wird bestätigt, dass Herr X im Umlaufbeschluss vom ....einstimmig zum Verwalter auf 5 Jahre ab..... bestellt wurde (Variante hierzu: Der Umlaufbeschluss wird gar nicht mit vorgelegt).
Dieses Versammlungsprotokoll enhält die erforderlichen Unterschriften (Verwalter/Eigentümer/Beirat) mit Beglaubigung.
Ich finde nichts, dass das so möglich wäre. Es müssten die Unterschriften aller Eigentümer im Umlaufbeschluss beglaubigt werden. Oder würde euch das reichen als Verwalternachweis bei der Eigentumsumschreibung?