wenn der Vorerbe nach Aufhebung des InsO-Verfahrens Vollerbe wird.
Hä? Bahnhof?
Hier kann ich jetzt nicht mehr folgen. Nach dem von Dir mitgeteilten Sachverhalt wird er Vollerbe, wenn er stirbt, ohne Abkömmlinge zu hinterlassen und wenn N vorverstirbt. Mit anderen Worten: ob er Vollerbe war oder wird, weiß man erst wenn der Schuldner tot ist.