Guten Tag!
Vor mir liegt ein Zustellungsersuchen (Zivilklage) aus Österreich.
Das Zustellungsersuchen ist direkt bei uns beim Amtsgericht eingegangen.
Die Formulare ZRH 1-4 wurden nicht verwendet!
Es handelt sich lediglich um ein Anschreiben mit österreichischem Siegel, indem man sich auf Artikel 1 der Vereinbarung vom 06. Juni 1959 bezieht, den Zustellschein und die zuzustellenden Anlagen.
Auf dem Zustellschein ist vermerkt, dass wenn sich die Zustellung nicht persönlich bewirken lässt, die Zustellung auch in der an unserem Ort zulässigen Zustellform für derartige Schriftstücke zulässig ist --> also ZU.
Nun meine Fragen
1. Ist der Zustellungantrag so okay?
2. Verfüge ich vor Absendung der Zustellungurkunde eine Kopie des gesamten Antrages an die Prüfbehörde?
3. Reicht mir die Anschrift des Empfängers, da steht nämlich lediglich XY GmbH, Strasse, PLZ Ort. Müsste da nicht wenigstens stehen, vertreten durch den Geschäftsführer bzw. dieser namentlich benannt sein?
Danke fürs Antworten!
Döner