Sersch, verstehe ich dich richtig, dass nach deiner Meinung der Betreuerbeschluss, der bis zu 7 Jahre alt und schon X-mal überholt sein kann, zur Legitimation bei Banken etc. ausreichen soll ???
Dies mag zwar rechtlich möglich sein, aber ich kenne in meinem Bezirk keine/n Bank oder Sozialleistungträger, denen der Beschluss ausreicht. Insofern finde ich deine Auffassung auch vollkommen praxisfremd.Beim Betreuerausweis ist es doch nicht anders; ich hatte vor dem Nachlassgericht Betreuer, die legten Ausweise vor, die 10 Jahre alt und älter waren. Ich habe aber auch den umgekehrten Fall im Nachlassrecht beobachten können, dass die Vorlage der Bestallungsurkunde Dritten gegenüber nicht ausreichend war, sondern stets der (Anordnungs-)Beschluss vorgelegt werden sollte.
Ja natürlich kann der Ausweis auch bis zu 7 Jahre alt sein. Da dieser aber ja (im Regelfall) eingezogen wird, kann sich mit diesem auch keiner mehr ausweisen.
Der Beschluss selbst wird allerdings nie eingezogen !!!