Grundbuchberichtigungsantrag wegen Umwandlung eheliches Vermögene in Bruchteile wird eingereicht. Antrag ist von Ehefrau unterschrieben. Mann ist 2001 verstorben. Ehefrau ist "nur" Miterbin nach ihrem Mann, neben den Kindern.
Nun meine Frage: müssen den Berichtigungsantrag wegen Umwandlung eheliches Vermögene in Bruchteile auch alle anderen Erben unterschreiben? Nicht immer werden doch die anderen Miterben über den Güterstand des Verstorbenen Bescheid wissen. Würde also die Unterschrift der Frau ausreichen?
Den Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge kann sie ja auch alleine stellen.