Hallo Forum,
wie würdet ihr das handhaben, wenn eine Akte nach 6 Monaten aufgrund § 7 AktO weggelegt wurde und danach, sagen wir 2 Monate später, ein neuer Antrag zur gleichen Angelegenheit gestellt wird ?
Neuen Antrag aufgrund "derselben Angelegenheit" zurückweisen und in der "alten" Akte "weiterarbeiten" ?