Vergütung aus Vermögen ?

  • hallo,

    Betreuer verlangt Vergütung aus der Staatskasse, obgleich der Betreute über 5.000,-- EUR Vermögen hat. Es wird zur Zeit aber gerade eine Zahnbehandlung durchgeführt, für die das Geld angespart worden ist.

    Kann ich aus der Staatskasse zahlen ?

  • Hätte der Betreuer wohl besser die Zahnarztrechnung abgewartet.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Verbindlichkeiten rechnen halt nicht mit. Und: die bloße Behandlung ohne Rechnungsstellung ist halt auch noch keine Verbindlichkeit.

    Dem Betreuer bleibt nur, den Antrag zurückzunehmen, wenn nicht bereits über ihn durch Festsetzung gegen den Betroffenen entschieden ist. Die 15-Monatsfrist muss er allerdings beachten, sonst hat er Pech.

  • Etwas Augenmaß zum Wochenende gefällig? Wie siehts denn aus - sagt der Betreuer was, wer die Kosten der Behandlung trägt? (Ich mein, Zahnbehandlung jenseits von 2000 EUR übernimmt doch jede Krankenkasse erst doch mit vorgelegtem Kostenvoranschlag). Was kommt als regelmäßiges Einkommen? Rente, Sozialhilfe?

    Was spricht dagegen, jetzt den Mittellosigkeitssatz aus der Staatskasse zu gewähren und später zurückzufordern?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!