Verfahrenspfleger nach § 282 Abs. 3 FamFG

  • Hallo !

    Ich habe einen Vergütungsantrag von einem Verfahrenspfleger, der nach § 282 FamFG die Eignung eines Gutachtens für ein Betreuungsverfahren geprüft hat.

    Leider fehlt es an einer richterlichen Bestellung des Verfahrenspflegers.

    Ist die entbehrlich ?

    :gruebel:

  • Wer hat denn den Verfahrenspfleger bestellt?
    Wer hat die berufsmäßige Amtsführung festgestellt.

    EIn nicht bestellter Verfahrenspfleger (gibt es so etwas überhaupt?), der die Verfahrenspflegschaft nicht berufsmäßig führt, kann keine Vergütung für seine Tätigkeit beanspruchen.

    Ich frage mich, wie der nicht bestellte Verfahrenspfleger an das Gutachten kam, zu dem er Stellung genommen hat?

  • Der Richter hat verfügt dem Verfahrenspfleger das Gutachten mit der Bitte um Stellungnahme zu schicken.

    Der Verfahrenspfleger hat dies daraufhin getan.

    In der Richterverfügung steht: "Übersendung an den Berufsverfahrenspfleger...."

    Ist darin eine Bestellung zu sehen ?

    Reicht das ? Ich dachte immer es wird ein förmlicher Beschluss benötigt ?

    :(

  • Gibt es vielleicht einen Beschluss, dass er als Verfahrenspfleger in diesem Betreuungsverfahren bestellt wurde? Wenn ja, dann fällt m.E. eine Stellungnahme zur Verwendung des Gutachtens in seinen Aufgabenbereich, wenn nein, dann gings in die Hose. Dann schnell einen Beschluss über die Bestellung fertigen, nochmals Stellungnahme (alter Text mit neuem Datum ist ja kein großer Aufwand) und dann klappts.

  • Der Richter hat verfügt dem Verfahrenspfleger das Gutachten mit der Bitte um Stellungnahme zu schicken. Der Verfahrenspfleger hat dies daraufhin getan. In der Richterverfügung steht: "Übersendung an den Berufsverfahrenspfleger...." Ist darin eine Bestellung zu sehen ? Reicht das ? Ich dachte immer es wird ein förmlicher Beschluss benötigt ? :(

    Nein, ohne förmlichen Beschluss gibt es auch keine Möglichkeit als beruflichen Verfahrenspfleger abzurechnen. Da hilft nur die Akte dem Richter vorzulegen, so dass umgehend darüber entschieden wird. Dann kann die Abrechnung kommen :D:D

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