Einziehung Elfenbein

  • In einer Strafsache wurden hier über 30 kg Elfenbein (Teile von Stoßzähnen) sichergestellt und im Urteil gem. § 72 BNatSchG eingezogen.

    Was mach ich jetzt damit???? In den entsprechenden Vorschriften in der StrVollStrO geht es um Waffen, Wein und solche Sachen, das passt alles nicht.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • In einer Strafsache wurden hier über 30 kg Elfenbein (Teile von Stoßzähnen) sichergestellt und im Urteil gem. § 72 BNatSchG eingezogen.

    Was mach ich jetzt damit???? In den entsprechenden Vorschriften in der StrVollStrO geht es um Waffen, Wein und solche Sachen, das passt alles nicht.

    Böse Zungen würden sagen: Nach China verkaufen, bringt wohl über 1000 Euro pro kg. :D
    Aber das liefe dem Schutzzweck genau zuwider. Vernichten?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wenn das Elfenbein noch beim Zoll (ist doch ein Einfuhrvergehen, oder?) liegt, kannst du die Verwertung auf das HZA abdrücken (§ 65 StVollstrO). Ansonsten würde ich vor Vernichtung - da erheblicher Wert - Bericht an GenStA machen mit der Maßgabe, dass hier unklar ist, wie die Einziehung umgesetzt werden sollte. Vielleicht wäre ja auch Anbietung/Abgabe an Museen o.ä. denkbar.

  • Zumindest in NRW ist für die "Verwertung" von Elfenbein die Untere Wasserschutzbehörde zuständig. Die Info habe ich mal über die Kollegen vom Zoll erhalten nachdem mein Vollziehungsbeamter ganz stolz mit einem Stoßzahn in meinem Büro stand und fragte "Wie Washingtoner Artenschutzabkommen? Was ist das denn?" :eek:

  • In einer Strafsache wurden hier über 30 kg Elfenbein (Teile von Stoßzähnen) sichergestellt und im Urteil gem. § 72 BNatSchG eingezogen. Was mach ich jetzt damit???? In den entsprechenden Vorschriften in der StrVollStrO geht es um Waffen, Wein und solche Sachen, das passt alles nicht.

    Möglicherweise ergibt sich hier eine direkte Zuständigkeit der Bundeszollverwaltung. Das Elfenbein wurde ja schließlich eingeführt. Verbot der Einfuhr. Die Bundeszollverwaltung ist nämlich nicht nur an der Grenze zuständig. Damit könntest du die Sache abgeben. Das Elfenbein dürfte wie eine eingezogene Waffe ein sogenanntes Beziehungsobjekt sein.<br />
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    Bei BtM (Rauschgift) ist neben der Kripo auch der Zoll zuständig. Es wird hier auch an Verbote und Beschränkungen und letztendlich am Bannbruch festgemacht. Es liegt eine Doppelzuständigkeit vor. So auch hier.

  • nach einigen Telefonaten und Rücksprachen: Vernichtung ist nicht möglich, da der Wert zu hoch ist. Die Stoßzähne befinden sich noch beim Zoll, der zuständige Sachbearbeiter dort ist (hoffentlich) Ende der Woche wieder erreichbar.

    Ich werde weiter berichten.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Naja, die stehen ja auch nicht unter Artenschutz.

    Ich finds schon merkwürdig, wenn da vom Staat Elfenbein verkauft wird, das nicht verkauft werden soll.

  • Auch nicht viel anders, als wenn die Verwaltung die brav abgelieferten Alkoholika und Süßigkeiten nicht wegwirft sondern "selbst" entsorgt.:D

  • nach einigen Telefonaten und Rücksprachen: Vernichtung ist nicht möglich, da der Wert zu hoch ist. Die Stoßzähne befinden sich noch beim Zoll, der zuständige Sachbearbeiter dort ist (hoffentlich) Ende der Woche wieder erreichbar.

    Ich werde weiter berichten.

    Lass nicht locker. Ganz bestimmt hat die Bundeszollverwaltung hier eine Zuständigkeit....

  • nach einigen Telefonaten und Rücksprachen: Vernichtung ist nicht möglich, da der Wert zu hoch ist.

    Was ist das denn für ein Argument? Soweit ich das verstehe, ist der Handel mit Elfenbein unter keinen Umständen erlaubt (aber vielleicht irre ich mich). Also hat es nur einen Schwarzmarktwert.
    10 Kilo Kokain haben auch einen hohen (Schwarzmarkt-)Wert. Und trotzdem würde keiner auf die Idee kommen, sie zu verwerten. Die werden gnadenlos im Hochofen vernichtet.

    Die Möglichkeit von Schmerz ist der Punkt, an dem Liebe entsteht.

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