Abtretung Betreuervergütung mit Antragsrecht?


  • Es fehlte noch der auch gerne genommene Hinweis, erstmal den Bezirksrevisor zu befragen.


    :daumenrau
    Wundert mich auch , dass diese Karte reflexhaft noch nicht gezogen wurde.
    Gibt tatsächlich noch Kollegen , die auf den Gebirgsrevisor verzichten können.

  • :gruebel: Hm, das kommt jetzt irgendwie feindselig rüber. Oder kommt mir das nur so vor? Und besonders konstruktiv finde ich das auch nicht, weil bloße Kritik ohne Lösungsvorschlag nicht wirklich weiterhilft.

    Zum einen verstehe ich nicht ganz, was daran verwerflich sein soll, durchaus auch mal das eigene Haftungsrisiko zu bedenken und möglichst gering zu halten. Das bin ich meiner Haftpflichtversicherung schließlich einfach mal schuldig, denn diese Pflicht dürfte sich für mich allein schon aus dem Versicherungsverhältnis ergeben. Außerdem möchte ich andersherum nicht den Kopf hinhalten müssen, nur weil ich es den Beteiligten (und vielleicht mir?) nicht allzu unbequem machen wollte.

    Und warum übersteigerte Anforderungen? Schließlich gibt es den § 411 BGB ja - und vermutlich nicht ohne Grund. Wegen der Anforderungen würde ich mich den Beteiligten gegenüber auch nicht auf mein Haftungsrisiko berufen, sondern diese ggf. mit der entsprechenden Anwendung von § 411 BGB begründen.

    Zum anderen halte ich es auch für zumindest völlig legitim, wenn nicht sogar für angezeigt, den Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse vorher anzuhören, wenn bei der Veranlassung einer Zahlung aus der Staatskasse aufgrund einer neu auftretenden Fallkonstellation Zweifel an der Rechtmäßigkeit zumindest nicht ganz ausgeschlossen werden können. Rechtliches Gehör und so... ?

    Bin ich deshalb jetzt außerirdisch? :eek:


  • Bin ich deshalb jetzt außerirdisch? :eek:

    nein. kann jeder machen wie er meint bzgl. vorher bezi anhören. da gibts kein falsch und richtig.
    zumindest hinterher bezi beteiligen.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

    Einmal editiert, zuletzt von Loffio (23. Januar 2015 um 10:46) aus folgendem Grund: nachtrag

  • Wieso hast Du das auf Dich bezogen ?
    Sowohl BReamter als auch ich haben uns gewundert, warum forenseits noch kein Gebirgsrevisor in diesem Thread vorgeschlagen wurde.

    Ob Du persönlich mit dem Gebirgsrevisor ins Gebirge gehst oder ohne ihn im Flachland bleibst , ist Dir überlassen und mir eh egal.

  • Nun, ich habe es insoweit auf mich bezogen, als ich das Haftungsrisiko angesprochen habe. Im Übrigen - also hinsichtlich der Einbeziehung des Bezirksrevisors - habe ich lediglich meine Meinung kundgetan.

    Aber all das bringt in der Sache niemanden weiter. Vielleicht hat ja der Vertreter der Staatskasse eine gute Idee... :idee::D:D:D

  • § 411 soll den einfachen KassenMA der öffentl. Hand schützen, du bist das Gericht, da darf man mehr erwarten. Keine Regelungslücke, also keine anal. Anwendung.

    Original der Abtretung reicht aus, vgl. OLG Saarbrücken, 5 W 6/13.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich bin weiter Bedenkenträger bei Vermögenden. Ich lasse mir immer nachweisen, dass der Betreute vermögend ist - und das geht m.E. Dritte nichts an.

    Leider ist vermögend die gesetzliche Regel und muss daher nicht nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist jeder Betreute erst einmal Selbstzahler.

    Mittellosigkeit ist die gesetzliche Ausnahme und muss daher dargelegt, wenn nicht sogar nachgewiesen, werden.

  • § 411 soll den einfachen KassenMA der öffentl. Hand schützen, du bist das Gericht, da darf man mehr erwarten. Keine Regelungslücke, also keine anal. Anwendung.

    Original der Abtretung reicht aus, vgl. OLG Saarbrücken, 5 W 6/13.


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