Ausgenommene Forderung ? Nichtbezahlter KV-Beitrag bei freiwillig Versichertem

  • Schuldner fällt auf Grund von Überstunden aus der gesetzlichen Versicherungspflicht. Er wird in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichert. AG überweist aber Beiträge nicht mehr direkt an die KK, sondern zahlt den Arbeitgeberzuschuss nach § 61 SGB XI direkt an den Schuldner aus. Dieser bezahlt in Folge keine Krankenkassenbeiträge. Inzwischen befindet sich der Schuldner im eröffneten Verfahren (Krankenkassenbeiträge werden wieder direkt vom AG abgeführt). Die Krankenkasse macht nun für den Teil der rückständigen Beiträge, für die der Schuldner einen AG-Zuschuss erhalten hat, das Merkmal ausgenommene Forderung geltend.
    Meine Tendenz ist eher, eine ausgenommene Forderung zu verneinen; vergleichbar mit den Fällen, in denen Privatversicherte die Erstattung für eine Arztrechnung nicht zur Zahlung dieser Arztrechnung einsetzen.

  • Unter welche Norm soll den dieser Sachverhalt fallen?

    In der Anmeldung der KK wird formuliert:
    "zweckgebundene Beitragszuschüsse wurden vom Arbeitgeber an XXXX ausgezahlt und von diesem nicht an uns weitergeleitet."

    Aha... und das ist dann ein vorsätzliches Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen? Ähm... ja durch den Arbeitgeber vielleicht. Aber doch nicht vom Schuldner? :gruebel:

  • Und nach welcher Norm ist das unerlaubt? Da müsste schon konkret was vorgetragen werden. Machen die Krankenkassen doch eigentlich immer. Ist kein Standardfall, da klappt´s wahrscheinlich nicht so recht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ich lasse mich gerne belehren, habe a. keine Ahnung und b. verdiene nicht so viel:mad:, aber wenn man freiwillig versichert ist, hat man doch selbst die Beiträge aufzubringen, ist also zahlungspflichtig. Das man einen Anspruch gem. § 61 SGB XI hat, wird daran nichts ändern. Und wo ist den hier eine Zweckbindung?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ich lasse mich gerne belehren, habe a. keine Ahnung und b. verdiene nicht so viel:mad:...

    Du verdienst schon so viel und noch mehr, aber man zahlt Dir einfach zu wenig...

    Jepp, kenn´ich auch.... :D

    Jedenfalls passt´s nicht unter die ausgenommenen Forderungen, mögen sich Schuldner und Gläubiger streiten....

    Dazu wird es wohl kommen. Danke für die Antworten.

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