Hallo liebe Wissensgemeinde,
ich habe folgendes Problem, welches mich derzeit quält:
Der für zwei Kinder unterhaltsverpflichtete Schuldner in der WVP hat (warum auch immer) merhere Monate lang keinen Unterhalt geleistet, so dass das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gezahlt hat und wir pfändbare Beträge eingezogen haben. Nunmehr schreibt uns der Schuldnervertreter an und teilt mit, dass der Schuldner aktuell wieder Unterhalt leistet und durch die Überprüfung des Jugendamts festgestellt wurde, dass er in der Vergangenheit leistungsfähig war und fordern von diesem nunmehr die durch den Vorschuss verauslagten Beträge im Klageweg zurück. Der Schuldner verlangt nunmehr die pfändbaren Beträge bei einer Verurteilung von uns zurück.
In diesem Fall ist es nun so, dass die Gelder augfrund Unstimmigkeiten mit dem Gericht noch nicht verteilt wurden und sich demnach noch auf dem InsO-Sonderkonto befinden.
Meine Frage:
Müssen wir die pfändbaren Beträge - sofern der Schuldner zur Zahlung verurteilt wird, an diesen zurückerstatten? Zum Zeitpunkt des Einzugs hat ER keinen Unterhalt geleistet und somit war der Einzug berechtigt. Ändert die evtl. Nachzahlung des Schuldners an dieser Ansicht etwas?
Zu etwaigen späteren Zahlungen habe ich in den Kommentaren nicht wirklich was gefunden.....
Viele Grüße
Sachbearbeiterin