Abtretungserklärung des Schuldners (S, natürliche Person, IN-Verfahren) läuft am 30. Januar 2014 aus. Aufhebung des Verfahrens war April 2014. Was ist mit dem Guthaben aus der Einkommensteuererklärung 2014? Gehört das (anteilig) noch in die Masse? Oder bekommt das S in voller Höhe selber?
Einkommensteuererstattung im Jahr des Ablaufs der Abtretungserklärung
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m.E. bis 30.01.2014 Masse, somit ca. 1/12 des Erstattungsbetrags. Und somit NTV, es sei denn der Betrag ist ganz gering.
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gelöscht
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m.E. bis 30.01.2014 Masse, somit ca. 1/12 des Erstattungsbetrags. Und somit NTV, es sei denn der Betrag ist ganz gering.
sehe ich auch so
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also, wenn Abtretungserklärung, dann sind wir in der WVP. Die Abtretungserklärung nach § 287 InsO umfasst nicht die Erstattungsansprüche auf die Einkommensteuer, siehe BGH, IX ZB 239/04 siehe BFH
Ergo: hier ist nichts einzuziehen. -
also, wenn Abtretungserklärung, dann sind wir in der WVP. Die Abtretungserklärung nach § 287 InsO umfasst nicht die Erstattungsansprüche auf die Einkommensteuer, siehe BGH, siehe BFH.
Ergo: hier ist nichts einzuziehen.
Hab ich zuerst auch überlesen, dass das Verfahren erst im April 2014 aufgehoben wurde
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also, wenn Abtretungserklärung, dann sind wir in der WVP. Die Abtretungserklärung nach § 287 InsO umfasst nicht die Erstattungsansprüche auf die Einkommensteuer, siehe BGH, IX ZB 239/04 siehe BFH
Ergo: hier ist nichts einzuziehen.Da müsstest Du noch einmal nachlegen:
Ist gemeint, dass im laufenden Verfahren die sechs Jahre rum waren und das Insolvenzverfahren dann drei Monate später aufgehoben worden ist (mit Erteilung der RSB)?Dann könnte man nur anteilig etwas zur Masse verlangen, vergl. IX ZB 23/13. Willst Du jetzt die NTV beantragen?
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Vor allem fehlt die Angabe, ob und wann dem S die RSB rechtskräftig erteilt wurde.
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also, wenn Abtretungserklärung, dann sind wir in der WVP. Die Abtretungserklärung nach § 287 InsO umfasst nicht die Erstattungsansprüche auf die Einkommensteuer, siehe BGH, IX ZB 239/04 siehe BFH
Ergo: hier ist nichts einzuziehen.Da müsstest Du noch einmal nachlegen:
Ist gemeint, dass im laufenden Verfahren die sechs Jahre rum waren und das Insolvenzverfahren dann drei Monate später aufgehoben worden ist (mit Erteilung der RSB)?Dann könnte man nur anteilig etwas zur Masse verlangen, vergl. IX ZB 23/13. Willst Du jetzt die NTV beantragen?
Sorry, da war ich zu ungenau:
Die sechs Jahre waren im lfd. Verfahren rum. Aufhebung war drei Monate (April 14) später mit gleichzeitiger RSB-Erteilung
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Vor allem fehlt die Angabe, ob und wann dem S die RSB rechtskräftig erteilt wurde.
Ist das nicht egal?
BGH Beschluss - IX ZB 247/08 -vom 03.12.2009
c) Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung erteilt, entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung
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Na, ohne RSB ist alles bis zur Aufhebung Masse. Bis RSB rechtskräftig ist, muss IV auch erstmal bis zur Aufhebung einbehalten.
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Vor allem fehlt die Angabe, ob und wann dem S die RSB rechtskräftig erteilt wurde.
Ist das nicht egal?
BGH Beschluss - IX ZB 247/08 -vom 03.12.2009
c) Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung erteilt, entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung
Der anteilige Betrag ist aber kein Neuerwerb, sondern wäre Masse.
Da die Verfahrensaufhebung aber erfolgt ist, kann es wohl nur um eine NTV gehen.
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Ist das nicht (auch) egal, weil es bei dem Fall des BGH doch genau darum ging, dass das Verfahren bei dem Ende der Laufzeit der Abtretung noch nicht aufgehoben war?
Warum hat der BGH das denn in dem Beschluss dann "Neuerwerb" genannt?
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Hm, ich hatte das so gelesen, dass das Insolvenzverfahren im April aufgehoben wurde und die RSB nach 6 Jahren im Januar erteilt wurde. Das ist ja nicht der Fall gewesen. Sorry.
Jetzt verstehe ich den Fall.
ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage: nur der Teil bis Ablauf der Abtretungserklärung.
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Hm, ich hatte das so gelesen, dass das Insolvenzverfahren im April aufgehoben wurde und die RSB nach 6 Jahren im Januar erteilt wurde. Das ist ja nicht der Fall gewesen. Sorry.
Jetzt verstehe ich den Fall.
ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage: nur der Teil bis Ablauf der Abtretungserklärung.
war doch richtig
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Hm, ich hatte das so gelesen, dass das Insolvenzverfahren im April aufgehoben wurde und die RSB nach 6 Jahren im Januar erteilt wurde. Das ist ja nicht der Fall gewesen. Sorry.
Jetzt verstehe ich den Fall.
ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage: nur der Teil bis Ablauf der Abtretungserklärung.
war doch richtig
naja, was richtig ist, weiß man ja nie. Gibt ja noch den BGH ;)...
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