Hallo allerseits,
heute muss ich euch einmal eine Frage zu einem etwas leidigen Thema stellen.
Und zwar möchte bei mir eine Partei, die sich im Verfahren selbst vertreten hat, ihre Auslage vom Gegner erstattet bekommen. Das findet die Beklagte nicht so prickelnd und schickt mir den Schriftsatz der Partei mit der Bitte um Erlass eines KFBs.
Die Auslagen werden aber nicht schön benannt und aufgelistet, sondern die Partei besteht auf die Pauschale von 20,00 Euro nach VV 7002 RVG. Zur Begründung führt sie ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt aus (S 24 AS 1074/10). Nach lästigem hin- und her googlen habe ich dieses Urteil sogar auf verschiendsten Internetseiten zu Problematiken von Sozialhilfeempfängern gefunden. Wirklich begründet wird da nichts, davon mal abgesehen: Meiner Meinung nach ist für eine Partei nur erstattungsfähig, was über § 91 I2 ZPO iVm §7 II JVEG auch erstattungsfähig für Zeugen/Sachverständige/Dritte ist. Nachgewiesen wird mir aber nix, es wird weiter darauf beharrt dass man die Pauschale haben möchte. Aktuell ist, meine ich, aber nicht einmal etwas entstanden. Die Partei hat alles per Fax geschickt, ein Termin o.Ä. hat nicht stattgefunden. Die Partei weigert sich zudem mir ihre Kosten zu belegen.
Jetzt bin ich mir unsicher wie ich weiter vorgehen soll. Die Partei bittet mich nun darum Stellung zu nehmen, warum ich dem Urteil in Frankfurt nicht folge und eine Begründung haben möchte, weshalb ihr Auslagen entstanden sind. Überlege aktuelle einfach einen KFB zu machen der alles ablehnt, find ich aber auch eher unschön.
Vielleicht kennt ja jemand von euch da noch Rechtsprechung zu? Oder hatte einen ähnlich gelagerten Fall?
Liebe Grüße aus NRW