Hallo!
Ich habe in einer Familiensache zu erst einen KFB in der Akte, der einen Kostenerstattungsanspruch für den Antragsteller ausspricht. Der Antragsteller hat ratenfreie VKH, an den RA wurde bis dato aber noch nix ausgezahlt. Der KFB wurde erlassen und die vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
Jetzt hat der RA abgerechnet und hat auch das Geld bekommen aus der Staatskasse.
Meine Frage ist jetzt: wie schränke ich die vollstreckbare Ausfertigung jetzt ein für diesen Betrag? wie muss die entsprechende Klausel lauten?
Danke schon mal im Voraus!
Beany