Guten Abend,
auf der Rechtsantragstelle habe ich mir bei KLageaufnahme folgede Frage gestellt und leider keine ausreichende Antwort gefunden:
Mieter befindet sich in Verzug mit Zahlung der Miete, fristlose Kündigung ist erfolgt. Räumungsfrist von vier Wochen gewährt. Macht es Sinn vor Ablauf Klage auf Zahlung zu erheben und im Wege der Klageerweiterung nach Zeitablauf Räumung der Wohnung zu verlangen, oder gleich abwarten und Räumungsklage nebst Zahlungsanspruch nach Zeitablauf einzuklagen?
Danke für die Hilfe
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