• Ich hänge mich hier mal dran: In meinem Fall wurde ein Nachtragsliquidator für die Käuferin (GmbH & Co KG) eines nicht vollzogenen Kaufvertrages bestellt und bewilligt nun die Löschung der Auflassungsvormerkung.

    Liquidator ist nicht im HR eingetragen worden. Legitimation erfolgt durch Vorlage des Bestellungsbeschlusses in Ausfertigung.

    Mir geht es nur um folgendes: Da dieser Beschluss mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar ist, würdet Ihr einen Rechtskraftvermerk verlangen?

    Ich frage mich das, da durch die Löschung der AV ja eine Rechtsposition im GB endgültig wegfällt - darf ich dies vollziehen vor/ohne Rechtskraft der Liquidatorenbestellung?

    Hast du den Rechtskraftvermerk verlangt? Eine Kollegin hat gerade den gleichen Fall und fragt sich auch, ob er nötig ist...


  • Hast du den Rechtskraftvermerk verlangt? Eine Kollegin hat gerade den gleichen Fall und fragt sich auch, ob er nötig ist...

    Ich vermute ja, habe den Fall aus 2016 aber leider nicht mehr präsent.

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