3 erstaunte „Ja“.
Nachlasspflegschaft trotz transmortaler Vollmacht
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BlueSky -
3. Februar 2015 um 14:55
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Da stimme ich mit der Hoffnung, daß der Aufgabenkreis des Pflegers nicht eingeschränkt ist ("der hauptsächlich zur Kündigung der Wohnung bestellt wurde"), zu.
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Da stimme ich mit der Hoffnung, daß der Aufgabenkreis des Pflegers nicht eingeschränkt ist ("der hauptsächlich zur Kündigung der Wohnung bestellt wurde"), zu.
Wenn das mein einziger Aufgabenkreis sein soll, übernehme ich die Pflegschaft nicht. Es ist eine unsinnige Unsitte, dass immer wieder kleinteilig eingeschränkte Wirkungskreise beschlossen werden, statt einfach die übliche Sicherung und Verwaltung des Nachlasses inkl. Erbenermittlung. Ob man wirklich dann alles nutzt (z.B. die Erbenermittlung) ist dann Ermessensfrage und situationsbedingt. Aber als Begründung anzuführen, der Pfleger würde bei überschuldetem Nachlass sonst Erben ermitteln, ist geradezu lächerlich. Spricht denn niemand mehr mit dem Pfleger bei der Verpflichtung? Und nicht alles was ich kann, muss ich auch machen. Aber ohne „Sicherung und Verwaltung“ des Nachlasses ist eine NLP idR. schlicht nicht durchführbar. -
Mich mußt Du da nicht agitieren.;)
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Mich mußt Du da nicht agitieren.;)
Wollte das nur ganz allgemein mal gesagt haben:D
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