Urlaub Betreuter- Betreuerin will dies nicht erlauben

  • Vielleicht liest der Starter ja seinen Fred auch noch und meldet sich...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Oft wird auch gar nicht persönlich verpflichtet, wenn keine Vermögenssorge angeordnet wurde.


    Endlich kommen wir am Rande mal zum wichtigeren Thema.
    Wenn ich so was mit fehlender Verpflichtung hör, dann rollen sich meine Zehennägel in Richtung von Abgründen . :eek:
    Gibt in der Tat ein namhaftes Großgericht hier oben , welches bei eAs für Gesundheit/Aufenthalt ebenfalls nicht verpflichtet bzw. im Wege der Rechtshilfe nicht verpflichten lässt.

    Das habe ich auch schon erlebt. Hatte eine Akte zur Prüfung, ob wir die übernehmen können und habe festgestellt, dass keine Verpflichtung des Betreuers stattgefunden hat (vorläufige Betreuung). Also Akte zurück gegeben mit diesem Hinweis. Hab die Akte wieder bekommen mit einem pampigen Vermerk, dass bei vorl. Betreuungen nie verpflichtet wird und dass das wohl kein Grund sei, die Akte nicht zu übernehmen :mad: So kann man sich auch Arbeit vom Hals schaffen.

  • Und das Märchen zementieren, daß die Pebb§y-Zahl für Betreuungssachen ja so überaus großzügig bemessen ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Aus diesem Grunde
    - übersende ich das allgemeine Merkblatt bereits mit der Ladung. Der Betreuer kann es sich vorher durchlesen, ich kann mich mit konkreten Fragen beschäftigen.
    - lasse ich mir das VV immer ausgefüllt mitbringen. Erfahrungsgemäß ergeben sich hieraus eine Menge Fragen.

    :daumenrau Sehr gut Idee mit dem Merkblatt. Ich werde versuchen, das hier auch einzuführen. Leider verschicken die SE die Ladungen automatisch. Mal sehen, ob ich Ihnen das Mitschicken des Merkblatts einimpfen kann.
    Klappt das mit dem VV denn? Die Betreuer müssen doch meistens erst mal mit dem Betreuerausweis zur Bank, um die Kontoauszüge zu bekommen...

  • Das mit dem Merkblatt werd ich mir auch noch überlegen.......
    Ob sich der TO noch meldet , weiß man nicht.

    Wenn man was anderes aus dem Thread ziehen kann , solls mir recht sein.
    Die Einstellung von Frog zu dem Thread ist mir in dem Fall egal .
    So richtig warm miteinander sind wir beide eh bisher nicht geworden.


  • Aus diesem Grunde
    - übersende ich das allgemeine Merkblatt bereits mit der Ladung. Der Betreuer kann es sich vorher durchlesen, ich kann mich mit konkreten Fragen beschäftigen.
    - lasse ich mir das VV immer ausgefüllt mitbringen. Erfahrungsgemäß ergeben sich hieraus eine Menge Fragen.

    :daumenrau Sehr gut Idee mit dem Merkblatt. Ich werde versuchen, das hier auch einzuführen. Leider verschicken die SE die Ladungen automatisch. Mal sehen, ob ich Ihnen das Mitschicken des Merkblatts einimpfen kann.
    Klappt das mit dem VV denn? Die Betreuer müssen doch meistens erst mal mit dem Betreuerausweis zur Bank, um die Kontoauszüge zu bekommen...

    Das klappt in den allermeisten Fällen. Jedenfalls bei mir :) Ich bearbeite zwar mittlerweile keine Betreuungssachen mehr, habe aber Merkblatt und VV auch immer mitgeschickt. Manche bringen dann auch die Unterlagen mit und füllen das VV dann unter Anleitung im Termin mit. Es gibt nur wenige, die ohne Ausweis keine Angaben machen können. Oftmals reicht den Banken ja auch der Beschluss.

  • zu #1: ja er kann grundsätzlich in den Urlaub und ja, ich würde auch als Rechtspfleger ein kurzes Antwortschreiben machen.

    @ Steiinkauz: Was isn dir über die Vogelleber gelaufen?:teufel:

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!