Anweisung an Ergänzungsbetreuer ?

  • hallo,

    der Ergänzungsbetreuer will für den Betreuten nach langer Prüfung den Darlehensvertrag mit einem Familienangehörigen nicht abschließen, da er - vollkommen berechtigt -die mangelnde Rückzahlung füchtet. Nach m.M. sollte der Vertrag aber trotzdem geschlossen werden, da es nach den Umständen dem Wunsch des Betreuten entspricht und genug Geld vorhanden ist. Der Betreute kann sich nicht mehr wirklich äußern . Wie verhalte ich mich ? Kann ich den Ergänzungsbetreuer in irgendeiner Weise anweisen ?

  • Du bist lustig. Oder ist die Frage nur der närrischen Zeit geschuldet?
    Du schreibst selbst, dass der Ergänzungsbetreuer sich im Interesse des Betreuten richtig verhält. Willst Du ihn nun anweisen, gegen seine völlig korrekte Vorgehensweise zu handeln?

  • ... du hast ja Recht; aber von seiner Entscheidung hängt der Fortbestand eines Unternehmens ab, welches der Betreute aufgebaut hat...

  • Wer ist der Vertreter des Betroffenen? Der Betreuer? Oder das Betreuungsgericht? Deine Antwort auf diese Frage birgt die einzige Lösung des Problems.

  • ... du hast ja Recht; aber von seiner Entscheidung hängt der Fortbestand eines Unternehmens ab, welches der Betreute aufgebaut hat...

    Na dann verstehe ich das zweimal nicht! Das wäre dann ein schöner Haftungsfall und so käme der Betreute wieder zu seinem Geld!

  • ... aber wie stets um die Aufsichtspflicht des Betreuungsgerichtes ? ...

    Was soll Aufsichtspflicht. Du gibst ehrlich eingangs zu, dass das Darlehen unsicher ist und dann verhält sich der Ergänzungsbetreuer richtig und Du liegst falsch.

  • ... danke für eure Hilfe !

    Aber sollte man den Wunsch des Betreuten nicht über alles stellen, selbst wenn der Betreute dadurch einen finanziellen Schaden erleided,solange sein Lebensunterhalt gesichert ist?

  • Wenn er geschäftsfähig ist, dann schon. Aber Du schreibst, dass der Betreute sich nicht mehr äußern kann.
    Der Betreute hätte die Möglichkeit gehabt, durch Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung für das Unternehmen zu sorgen. Hat er es nicht getan, dann hatte er wohl Gründe.

    Im Übrigen ist meine Erfahrung, dass wenn es so schlecht um ein Unternehmen steht, es durch eine Finanzspritze nicht gerettet werden kann. Da sind die Erben später dankbar, dass das Erbe nicht auch den Bach runter ist.

  • ... danke für eure Hilfe !

    Aber sollte man den Wunsch des Betreuten nicht über alles stellen, selbst wenn der Betreute dadurch einen finanziellen Schaden erleided,solange sein Lebensunterhalt gesichert ist?

    Ich glaube , Du missinterpretierst da eine BGH-Entscheidung zur Rolle des Verfahrenspflegers , die ich auf Anhieb - und zuhause sowieso - nicht finde.
    Um es kurz zu machen: Die anderen hier in diesem Thread haben recht.

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