(vorläufige) Eigenverwaltung §§ 270a, 270b InsO

  • Sehr geehrte Leser,

    vermehrt ergeben sich in der beruflichen Praxis Fragen zur (vorläufigen) Eigenverwaltung, hauptsächlich zu Inhalt und Auslegung der Norm des § 270a InsO (selten zu § 270b InsO). Ich möchte auf diesem Wege anfragen, ob seitens der Leserschaft Interesse an einem Meinungsaustausch zu Fragen im Zusammenhang mit dem "ESUG" besteht.

    Mit den besten Wünschen zum Feierabend

    WP/StB Uwe

  • Auch wenn das primär kein "Rechtspfleger-thema" ist, fände ich pers. einen Austausch darüber interessant.
    gruß
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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